Pflegefachassistenz

Pflegefachassistenz

Die neue Pflegeausbildung: Pflegefachassistenz

Ab 01.01.2027 gibt es eine deutschlandweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz

Die Pflegefachassistenz ist eine neue 18-monatige Ausbildung in der Pflege. Sie entspricht einer Pflegefachhelferausbildung in Bayern. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz möchte die Bundesregierung eine einheitliche Ausbildung schaffen, die in ganz Deutschland gleichermaßen anerkannt ist. Aktuell gibt es nämlich insgesamt 27 unterschiedliche landesrechtliche Regelungen. Während in einigen Bundesländern ein vierwöchiger Kurs ausreicht, muss man in Bayern eine einjährige Ausbildung zum Pflegefachhelfer (bzw. Pflegefachhelferin) absolvieren. Damit ist keine Vergleichbarkeit der Ausbildungen gewährleistet und auch eine Anerkennung der Ausbildung in einem anderen Bundesland oft nicht möglich.

Das soll sich mit der Ausbildung zur Pflegefachassistenz jetzt ändern. Das Pflegefachassistenzgesetz tritt am 01.01.2027 in Kraft.

Außerdem gibt Karen Peuser von der Pflegeschule Julius Care im Interview wichtige Infos zu den Zulassungsvoraussetzungen.

Alle Infos zur Pflegefachassistenz im Überblick:

  • 18 Monate
  • Ausbildung in Vollzeit
  • Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet: AbsolventInnen können anschließend in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie der stationären Akutpflege arbeiten
  • Die Ausbildung besteht aus Theorieunterricht an einer Pflegeschule und drei praktischen Pflichteinsätzen in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege.
  • Voraussetzung: Hauptschulabschluss
  • Berufsbezeichnung nach der Ausbildung: „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“
  • Ausbildung in Teilzeit und Verkürzung der Ausbildung ohne Vorerfahrung soll ebenfalls möglich sein
  • Auch eine Zulassung zur Ausbildung ohne Hauptschulabschluss soll nach Eignungsprüfung durch die Schule möglich sein
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung (wie hoch nicht bekannt)
  • Aufstiegschancen: Im Anschluss kann die Ausbildung zur Pflegefachperson (generalistische Ausbildung) gemacht werden (ggf. verkürzt)
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung

Thomas Knieling Bundesgeschäftsführer des Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) begrüßt die einheitliche Ausbildung zur Fachassistenz, sagte dazu in APOTHEKE ADHOC aber auch: „Eine Ausbildungsdauer von nur einem Jahr wäre aus praktischer Sicht sinnvoll. Die erforderlichen Fähigkeiten lassen sich in diesem Zeitraum gut vermitteln und Einrichtungen sind dringend auf Entlastung angewiesen.“

Die Pflegefachassistenz in der Praxis - Interview mit Julius Care Schulleiterin Frau Peuser

Das Haus der Pflege ist Kooperationspartner der Pflegeschule Julius Care in Würzburg. Das heißt SchülerInnen der Pflegeschule kommen unter anderem für Ihre Praxiseinsätze ins Haus der Pflege.

Frau Karen Peuser, die Schulleitung von Julius Care gibt im Interview wichtige Infos zur Bewerbung und Zugangsvoraussetzungen bei Julius Care:

Amelie Zink: Ab wann startet die Pflegefachassistenz-Ausbildung bei Julius Care?

Karen Peuser, Leitung der Pflegeschule Julius Care in Würzburg
Karen Peuser, Leitung der Pflegeschule Julius Care in Würzburg| Foto: Jonas Blank

Karen Peuser: Gesetzlich ist der Ausbildungsbeginn zum 01.01.2027 vorgesehen. Allerdings sieht § 52 PflFAssG eine Verschiebung auf 2028 vor, um die notwendigen Ausbildungskapazitäten sicherzustellen. Unsere Schule plant daher frühestens zum 01.09.2027 mit der Pflegefachassistenzausbildung zu starten – vorausgesetzt, die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen sind geklärt.“

Amelie Zink: Ab wann kann ich mich auf die Ausbildung zur Pflegefachassistenz bewerben?

Karen Peuser: Bewerbungen werden voraussichtlich ab Anfang 2027 möglich sein. Allerdings warten wir derzeit noch auf den bayerischen Lehrplan, bevor wir verbindlich starten können. Das Bewerbungsverfahren läuft ab wie bei der einjährigen und dreijährigen Pflegeausbildung.

 Amelie Zink: Wann startet das Ausbildungsjahr bei Ihnen?

Karen Peuser: Frühestens zum 01.09.2027. Voraussichtlich wird die Ausbildung alle 1,5 Jahre entweder im April oder September starten. Das hängt aber von räumlichen und personellen Ressourcen ab und wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Amelie Zink: Wie werde ich ohne Schulabschluss zugelassen?

Karen Peuser: Laut Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) sind die Zugangsvoraussetzungen ein Hauptschulabschluss bzw. anderer gleichwertiger Schulabschluss oder eine positive und sachlich begründete Prognose der Pflegeschule. Bisher galt 2 Jahre Vollzeit als Pflegehilfskraft als Zugangsvoraussetzung ohne Schulabschluss und wird voraussichtlich auch in Zukunft so sein.

Amelie Zink: Herzlichen Dank für die Infos zur Pflegefachassistenz Ausbildung.

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